Wohnungsbaugenossenschaften gibt es seit dem 19. Jahrhundert. Die ersten wurden gegründet, um ihren Mitgliedern das Leben in gesunden, gut ausgestatteten Wohnungen zu ermöglichen und sie vor Ausbeutung zu schützen. Mitbestimmung und Solidarität sind bis heute wichtige Grundsätze geblieben: Wohnen ist Gemeinschaft – gerade bei Wohnungsbaugenossenschaften. Denn hier steht der Gedanke des Für- und Miteinanders im Vordergrund.
Nicht umsonst ist genossenschaftliches Wohnen in Deutschland die dritte große Wohnform zwischen individuellem Wohneigentum und Miete. Mehr als 2.000 Genossenschaften mit etwa drei Millionen Mitgliedern bewirtschaften in Deutschland rd. 2,2 Millionen Wohnungen.
Genossenschaften sind heute zwar moderne Wirtschaftsunternehmen mit einer breiten Angebotspalette auf dem Immobiliensektor, doch hier trägt nach wie vor das demokratische Prinzip. Nicht der hat das Sagen, der die meisten Anteile erwirbt. Vielmehr gilt, dass jedes Mitglied eine Stimme hat, die es einsetzen kann. Bei Genossenschaften liegt die Stärke in der Gemeinschaft.
Jedes Mitglied hat aufgrund des bei Einzug abzuschließenden Nutzungsvertrages ein lebenslanges Wohnrecht. Damit sind Kündigungen wegen Eigenbedarf ausgeschlossen. Dies gibt den Mitgliedern eine eigentumsähnliche Sicherheit und stellt sie besser als in einem normalen Mietverhältnis. Auf der anderen Seite sind die Mitglieder jedoch so flexibel wie jeder andere Mieter auch. Denn sie alleine entscheiden, wie lange sie bei einer Genossenschaft wohnen bleiben wollen. Sie können jederzeit ihren Nutzungsvertrag mit den mietrechtlichen Fristen kündigen. Auch die Mitgliedschaft kann jederzeit unter Einhaltung der in der Satzung festgelegten Frist gekündigt werden. Das eingezahlte Geschäftsguthaben wird dem Mitglied nach den Bestimmungen der Satzung zurückerstattet.
Genossenschaftliches Wohnen ist sicher, weil es vor Verkäufen schützt. Im Gegensatz zu Wohnungsunternehmen anderer Rechtsformen sind bei Genossenschaften Wohnungen keine Spekulationsobjekte, eine Einflussnahme von außen gibt es nicht. Der Verkauf von genossenschaftlichen Wohnungen ist die Ausnahme. Durch ihre Zugehörigkeit zu den genossenschaftlichen Prüfungsverbänden bieten Wohnungsgenossenschaften ein hohes Maß an wirtschaftlicher Sicherheit für ihre Mitglieder. Die eingetragene Genossenschaft ist die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland.