Mitgliedschaft

Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist der Erwerb der Mitgliedschaft durch die Zeichnung von Genossenschaftsanteilen. Bei der Aufnahme ist ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von z.Zt. € 50 zu zahlen.

Zur Begründung der Mitgliedschaft ist mindestens 1 Genossenschaftsanteil zu zeichnen, ein Anteil beträgt z.Zt. € 160.

Bei der Anmietung einer Wohnung sind weitere Anteile zu zeichnen, gegliedert nach Wohnungsgröße:

  1. bis 30 m²:     1 Pflichtanteil + 4 weitere Anteile = € 800 zzgl. Eintrittsgeld € 50 = € 850
  2. 30 bis 50 m²:     1 Pflichtanteil + 5 weitere Anteile = € 960 zzgl. Eintrittsgeld € 50 = € 1.010
  3. über 50 m²:     1 Pflichtanteil + 6 weitere Anteile = € 1.120 zzgl. Eintrittsgeld € 50 = € 1.170

Eine Mietkaution ist nicht zu entrichten.

Auf das Geschäftsguthaben wird, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, eine jährliche Dividende in Höhe von 4 % gezahlt. Die Auszahlung erfolgt nach der Mitgliederversammlung, die in den ersten sechs Monaten des Jahres stattfindet.

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären. Die Kündigung muss schriftlich mindestens 6 Monate vor Ende des Geschäftsjahres erfolgen.

Das Geschäftsguthaben (Auseinandersetzungsguthaben) ist dem ausgeschiedenen Mitglied nach Feststellung der Bilanz durch die Mitgliederversammlung auszuzahlen.

Weitere Informationen über die Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft finden Sie in unserer Satzung, die Ihnen beim Eintritt in die Genossenschaft ausgehändigt wird.