Organe
1. Der Vorstand
Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat bestellt und leiten die Genossenschaft unter eigener Verantwortung. Unserem Vorstand gehören an:
- Stephan Semmelroth (hauptamtlich)
- Dipl.-Ing. Norbert Becker
2. Der Aufsichtsrat
Die Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Hauptversammlung bestellt. Zu den Aufgaben des Aufsichtsrates gehört es u.a., den Vorstand in seiner Geschäftsführung zu fördern und zu überwachen. Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates ergeben sich aus dem Gesetz und unserer Satzung. Unserem Aufsichtsrat gehören an:
- Marina Lutz (Vorsitzende)
- Maike Huderitz
- Eberhard Hering
- Thomas Hartstock
3. Die Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt und beschließt über die im Genossenschaftsgesetz und in der Satzung unserer Genossenschaft bezeichneten Angelegenheiten.