Zugang zu den sozialen Grundsicherungssystemen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Der Bundestag hat am 25.03.2020 das "Gesetz für den erleichterten Zugang zu sozialer Sicherung und zum Einsatz und zur Absicherung sozialer Dienstleister aufgrund des Coronavirus SARS-CoV-2 (Sozialschutz-Paket)" beschlossen.

Im Kern geht es darum, die negativen sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Bürger/innen abzufedern. Deshalb wird der Zugang in die sozialen Grundsicherungssysteme vorübergehend erleichtert. Sie können so schneller und einfacher Geld beantragen.

So werden für die Mieter/innen vereinfachte Verfahren geschaffen, um beispielsweise Leistungen für Unterkunft und Heizung zu beantragen. Auch Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II werden auf Antrag auf der Grundlage vereinfachter Verfahren erbracht.

Entscheidend ist, dass eine Person durch die Auswirkungen der Einschränkungen des öffentlichen Lebens durch die Corona-Pandemie hilfebedürftig geworden ist. Erkundigen Sie sich bitte, welche Ansprüche Ihnen zustehen.

Die Sonderregelungen sind zunächst auf den Zeitraum vom 1. März bis zum 30. Juni 2020 befristet.

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jobcenter.